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FASST-CH im Cockpit – Unterstützung des Bundes

Im Rahmen des Programms «FASST-CH» des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) wird ua. die Verordnung über Verkehrsregeln (VRV-L) angepasst. Um bei nötigen Investitionen in die Cockpit-Ausrüstung von Unterstützungen des Bundes profitieren zu können, muss bis spätestens 30.11.26 reagiert werden.

Autor: Chrigel Markoff

Seit einigen Jahren läuft das Programm FASST-CH des Bundes. Ziel dabei ist, dass im Laufe des Jahres 2027 jeglicher Verkehr im Schweizer Luftraum elektronisch sichtbar sein wird. Zu diesem Zwecke werden zwei Massnahmen implementiert:
1. Der Art. 29 der VRV-L wird auf Segelflugzeuge und Ballone ausgeweitet. Luftfahrzeuge, die noch keinen Transponder haben, müssen künftig mit einem solchen ausgerüstet werden.
2. Im Rahmen von SERA.6005 müssen künftig alle Luftfahrzeuge im VFR-Verkehr über eine Technologie verfügen, die sie elektronisch sichtbar machen.

Was heisst dies im Detail für unter VFR operierende Luftfahrzeuge?
a) Für Segelflugzeuge und Ballone:
Neu müssen Segelflugzeuge und Ballone zumindest mit einem Transponder mit Mode-S ausgerüstet sein. Falls dieser auch bereits über ADS-B Out verfügt, sind keine weiteren Schritte nötig. Falls nicht, muss dieser entweder auf ADS-B Out aufgerüstet werden, oder zusätzlich ein ADS-L-Gerät eingebaut werden, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.

b) Für motorisierte Luftfahrtzeuge:
Motorisierte Luftfahrzeuge, deren Mode-S-Transponder nicht mit ADS-B Out kompatibel ist, müssen entweder ihren Transponder auf ADS-B Out aufrüsten oder sich mit einem ADS-L-Gerät ausrüsten, wenn nicht bereits vorhanden.

Die Kosten können über den Bund mitfinanziert werden:
Über die Spezialfinanzierung Luftverkehr (umgangssprachlich «BV87-Unterstützung» genannt) gewährt das BAZL massgebliche finanzielle Unterstützung für verschiedene Technologien, mit denen die vorgesehene Verpflichtung erfüllt werden kann. Dies gilt insbesondere für die Nachrüstung eines bestehenden Mode-S-Transponders mit einer ADS-B-Out-Funktion oder für den Einbau eines neuen Mode-S-Transponders mit ADS-B-Out-Funktion. Damit ein Gesuch auf finanzielle Unterstützung jedoch bewilligt wird, muss die Massnahme freiwillig sein und darf sich nicht auf Ausrüstungen beziehen, für die nach deren Veröffentlichung eine gesetzliche Verpflichtung gilt. Nach aktuellem Stand wird die Verpflichtung bis Mitte 2027 veröffentlicht, was bedeutet, dass eine finanzielle Unterstützung für den Einbau von Ausrüstungen, die später obligatorisch werden, nur dann gewährt wird, wenn das Subventionsgesuch bis zum 30. November 2026 eingereicht wird. Da Gesuche nur einmal jährlich eingereicht werden können, liegt der nächste Termin im November 2027 nach der geplanten Einführung der Verpflichtung, was zu spät für eine Unterstützung ist. Gesuche können aber auch für später geplante Installationen eingereicht werden. Es spricht also nichts dagegen, einen Antrag im November 2026 zu stellen, auch wenn der Einbautermin noch nicht bekannt ist. Ferner ist zu beachten, dass Mode-S-Transponder ohne ADS-B-Out-Funktionalität nicht finanziell unterstützt werden.

Für Gesuche zur finanziellen Unterstützung von zusätzlichen Cockpit-Ausrüstungen stellt das BAZL ein vereinfachtes und teilweise vorausgefülltes Formular zu Verfügung. Dieses muss zusammen mit einer Offerte / Kostenzusammenstellung oder ähnlich bis 30.11.26 beim BAZL eingereicht werden. Auch wenn für die Einreichung dieser Gesuche ein vereinfachtes Verfahren gilt, wird empfohlen, so früh wie möglich mit der Vorbereitung der Unterlagen zu beginnen, um es rechtzeitig einreichen zu können.Weitere Informationen sind unter Spezialfinanzierung Luftverkehr auf der Homepage des BAZL zu finden.

FAQ (wird laufend ausgebaut):
Welche ADS-L-Geräte gibt es?
Wir werden zu gegebener Zeit eine Liste mit verfügbaren Geräten publizieren.

Kann ich ein Gerät auch erst nächstes Jahr kaufen und einbauen?
Ja, aber das Gesuch um Mitfinanzierung muss in jedem Fall bis 30.11.26 beim BAZL eingereicht werden.

Können bestehende Geräte aufgerüstet werden und wird diese Aufrüstung auch mitfinanziert?
Ja. Mode-S-Transponder können mit ADS-B oder ADS-L aufgerüstet werden. Ebenso können zB. auch FLARM-Geräte mit ADS-L aufgerüstet werden. Die Spezialfinanzierung unterstützt die Ausrüstung aller Geräte und Technologien zur Aus- und Nachrüstung zur gegenseitigen elektronischen Sichtbarkeit der CH-Luftfahrzeuge. Sind keine nachrüstbaren Geräte eingebaut, müssen neue Geräte mit den geforderten Funktionen eingebaut werden.

Braucht mein Segelflugzeug auch einen Transponder, wenn es ausschliesslich für Platzrundenflüge und ähnliches verwendet wird?
Nein. Die neue Fassung des Art.29 der VRV-L schreibt einen Transponder erst ab 7000ft AMSL vor. Allerdings gehen wir nicht davon aus, dass es viele Flugzeuge gibt, die nur unterhalb dieser Höhe operieren werden.

Gibt es für historische Segelflugzeuge Ausnahmen?
Ja, die Ausnahmen für historische Segelflugzeuge muss das BAZL noch definieren.

 

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