Flugplatz Kägiswil: Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht eingereicht
Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erhoben. Gerügt wird, dass trotz Projektanpassungen weiterhin Zustimmungen verlangt werden. Gerügt wird auch die Nichtbeachtung einer zivilen Betriebsbewilligung, die bereits seit 1972 für den Flugplatz Kägiswil besteht.
Im Juli verweigerte das BAZL der FGOW die Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil und wies das entsprechende Gesuch ab. In ihrer Beschwerde gegen diese Verfügung kritisiert die FGOW insbesondere zwei Punkte: Erstens liegen die vom BAZL verlangten Zustimmungen bereits vertraglich oder in Form grundbuchrechtlich eingetragener Dienstbarkeiten vor. Weitere Zustimmungen sind aufgrund von Projektanpassungsvorschlägen nicht mehr notwendig. Zweitens ignoriert das BAZL, dass bereits seit 1972 eine zivile Betriebsbewilligung des Aeroclub Zentralschweiz besteht. Damals verfügte der Bund die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld. Gesetzliche Gründe für den Entzug der Betriebsbewilligung liegen nicht vor. Ein Umnutzungsverfahren, wie vom BAZL verlangt, wäre daher gar nie notwendig gewesen.

