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UL-Beschränkungen und Zollflugplatzzwang sollen aufgehoben werden

Nach intensiven Abklärungen hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die Detailberatung zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG)abgeschlossen. Für die Leichtaviatik gibt es gute Neuigkeiten. 

Mit einer klaren Mehrheit hat die KVF-N den ergänzten Art. 51 gutgeheissen. Dieser sieht generell eine Zulassung von Ultraleichtflugzeugen bis 600 kg Abfluggewicht vor, wie dies in Europa üblich ist. Damit wird diese Kategorie neu ins Schweizer Recht aufgenommen. Die zweite gute Nachricht betrifft die Aufhebung von Art. 9 betreffend Zollflugplätze. Die Eidg. Zollverwaltung hat signalisiert, dass die Regelungen für grenzüberschreitende Flüge an die Vorschriften für Strassenfahrzeuge angeglichen werden sollen. In beiden Fällen konnte der AeCS dank der Vertretung durch Nationalrat und Zentralpräsident Matthias Samuel Jauslin intensive Vorarbeit für diese Anpassungen leisten.

Bezüglich Alkoholkontrollen hat die Kommission beschlossen, dass die Ausweitung auf das Bodenpersonal nur für die nach EU-Recht zertifizierten Flughäfen gelten soll, nicht aber für Regionalflugplätze oder Flugfelder. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen angenommen, womit sie für die kommende Session bereit ist.

Medienmitteilung der KVF-N

7 Gedanken zu "UL-Beschränkungen und Zollflugplatzzwang sollen aufgehoben werden"

  • Bernd Brüsch

    Hallo zusammen, hat eventuell jemand einen gesicherten, genauen Termin, ab wann der Zollflugplatzzwang nun aufgehoben wird?
    Viele Grüße
    Bernd

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    • aecs_comm

      Hallo Bernd
      Es handelt sich erst um einen Vorschlag der zuständigen Kommission im Nationalrat zur Anpassung des Luftfahrtgesetzes. Dieses muss von beiden Kammern genehmigt werden, bevor es umgesetzt werden kann. Momentan sind wir aber zuversichtlich.

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      • Vielen Dank für Deine Antwort; also bleibt es sicher noch für den Rest diesen Jahres wie bisher. Hoffnung besteht jedenfalls für das nächste Jahr; das jetzige Verfahren an kleineren Plätzen ist freundlich formuliert…suboptimal.

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  • Manfred Franz

    Wieso können Personen die Grenznahe an den EU Staaten wohnhaft sind Bsp. Liechtensteiner und Schweizer und mit Ausländischen Flugzeugen von Grenznahen Vereinen fliegen nicht von der leichteren Zollregelung profitieren? Wir sind immer nur die benachteiligten und das Grundlos. Gerade Liechtensteiner die eigentlich im EWR Leben haben diesen Vorteil nicht und müssen immer alle Regelungen befolgen!
    Das könnte gleich auch geregelt werden. Nicht wir sind die die Kontrolliert werden müssen.

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  • Björn Schmidt

    Ein generelles Durchflugrecht für ULs mit Destination F oder IT wäre ja auch schon mal toll! …..von der Ausnahme den Einflug für ein Flugplatzfest zu ermöglichen ganz zu schweigen!!

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  • Thomas Wendl

    Wird der verbotene Einflug/Durchflug von ausländischen Ultralights wieder aufgehoben? Oder muss man weiterhin 260 CHF für zwei Monate bezahlen?

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    • aecs_comm

      Zuerst muss das Luftfahrtgesetz im Parlament genehmigt werden. Dann obliegt es dem Bund bzw. dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, die entsprechenden Anpassungen umzusetzen. Vorderhand muss diese Einfluggebühr weiterhin bezahlt werden.

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