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Bundesgericht: Restriktive Haltung zu modernen Ultraleichtflugzeugen

Ein Bundesgerichtsurteil stützt die restriktive Haltung des BAZL zum Betrieb von modernen Ultraleichtflugzeugen in der Schweiz. Der Aero-Club der Schweiz wird sich zusammen mit dem Spartenverband Swiss Microlight Federation weiterhin für eine Zulassung dieser modernen Luftfahrzeuge einsetzen. 

Das Bundesgericht weist in seinem Urteil vom 12. März 2025 die Beschwerden eines Mitglieds des Aero-Clubs der Schweiz (AeCS) und der Swiss Microlight Federation (SMF) gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2023 ab. Das Gericht stützt damit aufgrund einer diffusen gesetzlichen Grundlage die restriktive Praxis des BAZL zum zeitlich beschränkten Betrieb von ausländischen Ultralight-Flugzeugen im Schweizerischen Luftraum.

Der AeCS und die Swiss Microlight Federation nehmen dieses Urteil mit Enttäuschung zur Kenntnis und stellen fest, dass damit eine ökologisch sinnvolle Entwicklung, nämlich der Betrieb von sparsamen und lärmarmen Flugzeugen in der Schweiz, weiterhin verhindert wird.

Mittlerweile allein in Europa

Als einziges Land in Europa können Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg hierzulande somit wie bis anhin weder immatrikuliert noch (ausländisch zugelassen) unbeschränkt benützt werden, obschon gerade diese Flugzeugkategorie den grössten Innovationsschub der letzten 25 Jahre erfahren hat. Was bei konventionellen Flugzeugmustern unvorstellbar ist, gehört bei Ultralight-Modellen längst zum unverzichtbaren Standard: Fallschirm-Rettungssysteme für das ganze Flugzeug, Betrieb der Motoren mit bleifreiem Autobenzin und die Einhaltung von wesentlich strengeren Lärmvorschriften.

Um dem Trend zu innovativeren, lärm- und abgasarmen Flugzeugen zum Durchbruch zu verhelfen, werden sich der Aeroclub der Schweiz und die Swiss Microlight Federation weiterhin für die Zulassung von Ultralight-Modellen in der Schweiz einsetzen. Nebst der Hoffnung, dass das BAZL die Zeichen der Zeit zu erkennen vermag, ist der Aero-Club auch auf politischem Weg mittels Motionen in den Räten, viel Lobbying und Aufklärungsarbeit gegenüber den Entscheidungs-trägern aktiv, damit diese restriktive Haltung endlich beendet wird.

Das Urteil des Bundesgerichtes ist seit 14. April 2025 hier publiziert

Motion 24.3112 von NR Matthias Jauslin zur Zulassung von UL-Flugzeugen

 

Mehr zum Thema UL ab S.18 der AeroRevue 3/23

Ein Gedanke zu "Bundesgericht: Restriktive Haltung zu modernen Ultraleichtflugzeugen"

  • Broger Werner

    Eigentlich unverhältnismäßig.Sind wir doch in einer Zeit wo neues noch nie wie heute gefragt sind.Sind es doch die Technologischen Fortschritte die neues auf den Markt ɓringen…..

    Antwort

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