Flugplatz Kägiswil: Nächste behördliche „Hauruck“-Übung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute per Medienmitteilung kommuniziert, dass es den Flugplatz Kägiswil ab dem 1. Oktober 2026 schliesse, angeblich bloss temporär. Damit zeigt sich immer klarer, dass die Behörden den Flugbetrieb auf dem Flugplatz Kägiswil auf Biegen und Brechen stoppen wollen, ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben und hängigen Gerichtsverfahren. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) wehrt sich gegen dieses rechtstaatlich fragwürdige Vorgehen.
Seit Monaten versuchen gewisse kantonale und nationale Behörden, den Flugplatz Kägiswil zu schliessen, damit sie dort möglichst bald die Schweizerische Rettungsflugwacht (REGA) ansiedeln können. Der neuste Versuch des BAZL besteht darin, mittels einer simplen Medienmitteilung – das heisst, ohne ersichtliche Gesetzesgrundlage oder eine formelle Verfügung – den zivilen Flugbetrieb auf dem Flugplatz Kägiswil ab dem 1. Oktober bis zum 20. November 2026 zu verbieten. Das Verbot soll vordergründig zwar bloss temporär gelten, doch ist in der behördlichen Medienmitteilung ausdrücklich von „vorerst“ die Rede. Dies lässt befürchten, dass das BAZL bewusst auf diesem Weg Tatsachen schafft, die sich später kaum mehr rückgängig machen lassen. Stossend an diesem Vorgehen ist auch, dass das BAZL der FGOW das rechtliche Gehör nicht gewährt, sondern sie als Direktbetroffene ein weiteres Mal kommunikativ überrascht hat.
In Anbetracht der rechtlichen Ausgangslage wirkt das Vorgehen des BAZL wie ein „Hauruck“-Versuch, der Tatsachen vor gerichtlicher Klärung schaffen soll: Erstens haben die eingereichten Bundesverwaltungsgerichtsbeschwerden aufschiebende Wirkung. Zweitens gilt auf dem Flugplatz Kägiswil nach wie vor die zivile Flugbetriebsbewilligung aus dem Jahr 1972. Und drittens befindet sich die FGOW mit der armasuisse in der Einigungsphase über einen neuen Baurechtsvertrag, was denn auch dem aktuell gültigen SIL-Objektblatt entspricht.
Nach Ansicht der FGOW ist das Vorgehen des BAZL nicht rechtens, mit dem dieses den zivilen Flugplatz Kägiswil auf Biegen und Brechen bereits vor Abschluss der hängigen Gerichtsverfahren schliessen will. Die Aussteckung des REGA-Projekts als angeblicher Grund für die temporäre Flugplatzschliessung könnte auch bloss als Pseudo-Rechtfertigung dienen, da eine Aussteckung auf Flugplätzen einerseits gesetzlich nicht zwingend ist und andererseits keine Garantie besteht, dass die den Flugbetrieb störenden Profilstangen nach der Einsprachefrist respektive dem 20. November 2026 tatsächlich auch wieder entfernt werden. Die FGOW wird daher weiterhin für den Erhalt des Flugplatzes Kägiswil als schweizweit wichtige Aus- und Weiterbildungsinstitution für Pilotinnen und Piloten kämpfen – mit den ihr legal zur Verfügung stehenden Mitteln. pd


Eine weitere Schweinerei und rechtsstaatlich höchst fragwürdiges Vorgehen des BAZL, der Regierung des Kanton Obwalden zusammen mit der REGA!