LFG-Revision mit deutlichem Mehr im Nationalrat angenommen
Der Nationalrat hat am Donnerstag die Revision des Luftfahrtgesetzes LFG mit 130 zu 60 Stimmen angenommen. Der AeCS begrüsst diesen Entscheid, der nebst den UL-Flugzeugen und Zollflughäfen auch den Bedarf an Flugfeldern gesetzlich verankert.
Als ein Erfolg wertet Nationalrat und AeCS-Zentralpräsident Matthias Jauslin, dass sein Minderheitsantrag zum Artikel 36 die notwendige Unterstützung fand. Dieser sieht vor, dass nicht nur die grossen Landesflughäfen Bestandesgarantien erhalten, sondern auch kleinere Flugfelder, die für die Aus-und Weiterbildung von Piloten sowie für den Flugsport von grosser Bedeutung sind.

Gute Nachrichten gibt es auch im Bereich UL-FLugzeuge und Zollflugplätze. Das revidierte LFG sieht generell eine Zulassung von Ultraleichtflugzeugen bis 600 kg Abfluggewicht vor, wie dies in Europa üblich ist. Damit wird diese Kategorie neu ins Schweizer Recht aufgenommen. Die zweite gute Nachricht betrifft die Aufhebung von Art. 9 betreffend Zollflugplätze. Die Eidg. Zollverwaltung hat signalisiert, dass die Regelungen für grenzüberschreitende Flüge an die Vorschriften für Strassenfahrzeuge angeglichen werden sollen. In beiden Fällen konnte der AeCS dank der Vertretung durch Nationalrat und Zentralpräsident Matthias Samuel Jauslin intensive Vorarbeit für diese Anpassungen leisten.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

