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UL-Beschränkungen und Zollflugplatzzwang sollen aufgehoben werden

Nach intensiven Abklärungen hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die Detailberatung zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG)abgeschlossen. Für die Leichtaviatik gibt es gute Neuigkeiten. 

Mit einer klaren Mehrheit hat die KVF-N den ergänzten Art. 51 gutgeheissen. Dieser sieht generell eine Zulassung von Ultraleichtflugzeugen bis 600 kg Abfluggewicht vor, wie dies in Europa üblich ist. Damit wird diese Kategorie neu ins Schweizer Recht aufgenommen. Die zweite gute Nachricht betrifft die Aufhebung von Art. 9 betreffend Zollflugplätze. Die Eidg. Zollverwaltung hat signalisiert, dass die Regelungen für grenzüberschreitende Flüge an die Vorschriften für Strassenfahrzeuge angeglichen werden sollen. In beiden Fällen konnte der AeCS dank der Vertretung durch Nationalrat und Zentralpräsident Matthias Samuel Jauslin intensive Vorarbeit für diese Anpassungen leisten.

Bezüglich Alkoholkontrollen hat die Kommission beschlossen, dass die Ausweitung auf das Bodenpersonal nur für die nach EU-Recht zertifizierten Flughäfen gelten soll, nicht aber für Regionalflugplätze oder Flugfelder. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen angenommen, womit sie für die kommende Session bereit ist.

Medienmitteilung der KVF-N

2 Gedanken zu "UL-Beschränkungen und Zollflugplatzzwang sollen aufgehoben werden"

  • Thomas Wendl

    Wird der verbotene Einflug/Durchflug von ausländischen Ultralights wieder aufgehoben? Oder muss man weiterhin 260 CHF für zwei Monate bezahlen?

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    • aecs_comm

      Zuerst muss das Luftfahrtgesetz im Parlament genehmigt werden. Dann obliegt es dem Bund bzw. dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, die entsprechenden Anpassungen umzusetzen. Vorderhand muss diese Einfluggebühr weiterhin bezahlt werden.

      Antwort

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