Kägiswil: Flugbetrieb bis September 2025 gesichert
Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden FGOW und armasuisse haben einen bis Ende September 2025 befristeten Baurechtsvertrag abgeschlossen. Damit ist der Flugbetrieb in Kägiswil kurzfristig gesichert. Die FGOW strebt aber weiterhin eine langfristige Sicherung der Flächenfliegerei in Kägiswil an.
Mitte Dezember 2024 wäre der bisherige Baurechtsvertrag zwischen der FGOW und armasuisse ausgelaufen. Mit der Verlängerung des Baurechtvertrages bis Ende September 2025 ist der Flächenflugbetrieb bis zu diesem Zeitpunkt gesichert.
Für den Flugplatz Kägiswil hatte der Bundesrat 2020 im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL festgelegt, dass der ehemalige Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld umgewandelt werden soll. Aufgrund des Widerstandes von Landeigentümern konnte diese Umnutzung bisher nicht erreicht werden.
Im Mai 2024 hatte der Obwaldner Kantonsrat den Regierungsrat beauftragt, in Kägiswil mit der Änderung des kantonalen Richtplans eine zivilaviatische Nutzung für Helikopter zu ermöglichen. Damit müsste auch das bestehende SIL-Objektblatt angepasst werden.
Aufgrund der veränderten Ausgangslage haben sich die Bundesstellen BAZL und armasuisse mit dem Kanton Obwalden darauf geeinigt, einen neuen Planungsprozess zu starten. Das Ziel ist, die verschiedenen räumlichen Bedürfnisse aufeinander abzustimmen und eine eventuelle Anpassung des SIL vorzubereiten. Dieser Planungsprozess wird voraussichtlich im Frühling 2025 beginnen.