Praxishilfe Biodiversität und ökologischer Ausgleich auf Flugplätzen
Flugplätze und Flugfelder liegen in der Schweiz häufig wie Inseln in der intensiv genutzten Landwirtschaftszone. Während der Verlust von Biodiversität und naturnahen Landschaften im Kulturland trotz Gegenmassnahmen weiter schwindet, unterliegt die Bewirtschaftung von Grasflächen auf Flugplätzen häufig nicht dem gleichen Druck wie in der übrigen Landwirtschaftszone und kann in kleinem Rahmen einen Beitrag zum Erhalt ansonsten stark gefährdeter Pflanzen und Tiere beitragen.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat zusammen mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Anfangs 2020 die deutsche Version der «Vollzugshilfe Biodiversität und ökologischer Ausgleich auf Flugplätzen» publiziert.
Das 60seitige Dokument beschreibt, mit welchen Massnahmen Beiträge zur Verbesserung der Biodiversität erzielt werden können, ohne dass die luftfahrtspezifischen Sicherheitsvorschriften tangiert werden und ohne die hauptsächliche Bestimmung eines Flugfeldes, eines Flugplatzes oder Helilandeplatzes, nämlich die Ausübung von aviatischen Tätigkeiten, zu beeinträchtigen.
Der ökologische Ausgleich auf Flugplätzen leitet sich aus dem Natur- und Heimatschutzgesetz, dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), sowie aus dem Landschaftskonzept Schweiz ab. Letzteres wurde am 27. Mai 2020 aktualisiert und sieht als eines der Ziele vor, dass ökologische Ausgleichsflächen auf Flugplätzen in ausreichendem Umfang umgesetzt werden (Richtwert 12%).
Auch wenn diese Massnahmen hauptsächlich auf freiwilliger Basis und auf Initiative des Flugplatzhalters umgesetzt werden, können sie von den zuständigen Behörden bei der Genehmigung von Bauvorhaben auch verlangt werden. Obwohl die freiwilligen Massnahmen grundsätzlich zulasten der Initianten gehen, erlaubt sowohl die eidgenössische wie auch die kantonale Gesetzgebung verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, welche es unbedingt auszuloten gilt!
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