Piloten sollen wieder in den Amtssprachen funken dürfen
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat in der Gesamtabstimmung einstimmig die Revision des Luftfahrtgesetzes (21.022) gutgeheissen. Neben der Aufnahme einer neuen Bestimmung zu stichprobenartigen Alkoholtests beim Flugpersonals soll auch wieder in den Landessprachen gefunkt werden dürfen.
Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Pilotinnen und Piloten des sogenannten nichtgewerbsmässigen Sichtflugs ihre Funksprüche ausschliesslich in englischer Sprache formulieren. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) wies schon kurz nach Inkrafttreten der neuen Sprachregelung darauf hin, dass keine internationale Vorschrift vorsieht, Englisch als die einzige Funksprache zuzulassen. Es liegt vielmehr im Sinne der Flugsicherheit, wenn Pilotinnen und Piloten frei zwischen einer Amtssprache und Englisch wählen dürfen. Diese Überlegungen veranlasste die KVF-N im Mai 2019 eine Motion (19.3531) einzureichen, um Sprachfreiheit im Funk einzufordern. Diese Forderung wurde in die Gesetzesrevision aufgenommen. Im Sinne einer Präzisierung beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, dass der Grundsatz «English only» nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nichtgewebsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Amtssprache des Bundes gefunkt werden können. Weiter unterstützt die KVF ohne Gegenstimme die neue Bestimmung zu stichprobenartigen Alkoholkontrollen bei der Flugbesatzung. Hingegen beantragt die Kommission – ebenfalls ohne Gegenstimme – die Bestimmung zur Einführung eines freiwilligen Melderechts für medizinisches Fachpersonal zu streichen. Die Kommission weist insbesondere darauf hin, dass sich Ärztinnen und Ärzte bereits heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen können, um eine entsprechende Meldung zu machen.