Die FAI-Sportlizenz
Die FAI-Sportlizenz wird für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen und für Segelflug-Leistungsflüge benötigt. Die Mitgliedschaft in den entsprechenden Spartenverbänden ist Bedingung.
Ausgabe von Sportlizenzen
Jede NAC (National Airsport Control, in diesem Falle der AeCS) hat das Recht, FAI-Sportlizenzen für diejenigen seiner Mitglieder auszustellen, die entweder Bürger des Landes dieser NAC sind, oder dort ständig wohnen.
Voraussetzungen (Auszug aus dem „Sporting Code – General Section“)
- Die Staatsbürgerschaft einer Person wird durch einen Ausweis nachgewiesen, der ihre Staatsbürgerschaft angibt und von oder im Auftrag der Regierung des betreffenden Landes ausgestellt.
- Der Wohnort einer Person ist dort, wo sie gewöhnlich wenigstens 185 Tage in jedem Kalenderjahr lebt, wegen persönlicher und beruflicher Bindung, oder im Falle einer Person ohne berufliche Bindung, wegen persönlicher Bindung, die enge Verbindungen zwischen dieser Person und dem Ort, an dem sie lebt, aufweist.
- Eine Person darf gleichzeitig nur die Sportlizenz einer NAC besitzen. Eine Person, die den Übertritt zu einer anderen NAC wählt, darf von ihrer neuen NAC erst dann eine Sportlizenz bekommen, wenn die frühere NAC verständigt worden ist und diese alle gültigen und von ihr ausgestellten Sportlizenzen eingezogen hat.
- Die FAI-Sportlizenz ist ab Zahlungseingang 1 Jahr gültig, längstens aber bis am 31.03. des Folgejahres.
Gesuch für FAI-Sportlizenz
Das Gesuch um Ausstellung einer FAI-Sportlizenz finden Sie hier.