Luftfahrtrecht: Verbotenes verbieten?
Mit der Interpellation 22.4080 wirft AeCS-Präsident und Nationalrat Mathias Jauslin die Frage auf, weshalb der Bundesrat gewerbsmässige Passagierflüge mit historischen Flugzeugen verbieten will, wenn diese nach EU-Recht eh schon verboten sind. Zudem stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Massnahmen.
Der Bundesrat nimmt den Absturz der JU-52 zum Anlass einer Revision der Luftfahrtverordnung (LFV) und verbietet darin die Durchführung von gewerbsmässigen Flügen mit historischen Luftfahrzeugen.
Gewerbliche Flüge mit historischen Luftfahrzeugen sind gemäss den auch für die Schweiz verbindlichen EU-Vorschriften längst verboten. Weder erlaubt das EU-Recht Ausnahmen, noch bestehen in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen, historische Luftfahrzeuge aufgrund nationalen Rechts für gewerbsmässige Flüge zuzulassen.
Ausserdem dürfen im schweizerischen Luftraum mit historischen Luftfahrzeugen neu nur noch maximal 9 Personen (3 Crew, 6 PAX) transportiert werden. Die Schweiz übernimmt damit eine europaweit einzig in Frankreich geltende Regelung.
Zudem haben Piloten von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie neu ihre Passagiere mündlich „über die Besonderheiten der Zulassung hinzuweisen“. Laut BAZL genügt dafür die Erklärung, das Luftfahrzeug entspreche nicht dem aktuellen Stand der Technik und weise „einen gegenüber modernen Luftfahrzeugen reduzierten Sicherheitsstandard“ auf. Allerdings ist bereits heute in der Nähe des Einstiegs mit einer gut erkennbaren Aufschrift auf die entsprechende Unterkategorie hinzuweisen und im Luftfahrzeug „ein für alle Insassen gut erkennbares und dauerhaft beschriftetes Hinweisschild anzubringen“, dass das Luftfahrzeug nur beschränkt den internationalen Normen entspreche.
Wurde im Vorfeld der Revision ermittelt, wie viele Unfälle sich schweizweit in den letzten 10 Jahren mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie ereigneten? Bei wie vielen wurde die Zuordnung zur Sonderkategorie als Unfallursache erkannt?
War dem Bundesrat das EU-weite Verbot gewerbsmässiger Flüge mit historischen Luftfahrzeugen bekannt, resp. was bezweckt er mit einem zusätzlichen Verbot in der Luftfahrtverordnung?
Wie erklärt er, dass der Betrieb von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie unabhängig von deren Passagierkapazität nur mit höchstens 9 Personen sicher ist, resp. erhöht sich die Flugsicherheit, wenn weniger Passagiere in einem Flugzeug befördert werden?
Wie beurteilte der Bundesrat die Tatsache, dass viele Luftfahrzeuge der Sonderkategorie, z.B. Ecolight, wesentlich moderner sind als solche der Normalkategorie?
Aufgrund welcher konkreten Vorfälle ist der Bundesrat zur Überzeugung gelangt, Passagiere würde die Anschriften in einem Flugzeug nicht verstehen?