Flugplatz Kägiswil geht zurück an den Bund

 

 

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat in seiner Sitzung vom 31.10.2023 das Gesuch der FGOW um Verlängerung des Mietvertrages über die Benützung der Infrastruktur des Flugplatzes Kägiswil abgelehnt, weil er den Flugplatz Ende 2023 an den Bund zurückgeben will, also den Heimfall realisieren will.

Der Regierungsrat begründet dies mit den fehlenden rechtskräftigen Betriebsbewilligungen, wie die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) mitteilt.

Aufgrund des Heimfalls beabsichtigt die armasuisse im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), mit der FGOW eine Vereinbarung über die Weiterführung des Flugbetriebs vorderhand für die Dauer des laufenden Umnutzungsverfahrens abzuschliessen. Über das Umnutzungsgesuch soll das BAZL bis Mitte 2024 entscheiden.

Die Rechtsbasis für dieses Vorgehen bildet das vom Bundesrat bewilligte Objektblatt Flugplatz Kägiswil im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, welcher behördenverbindlich ist. Die Weiterführung des Flugbetriebes in Kägiswil ist somit kurzfristig gesichert.

Gegen das Umnutzungsgesuch gingen rund 40 Einsprachen ein. Die FGOW bemüht sich, in der verbleibenden Zeit mit den Einsprechenden in Kontakt zu treten und wo möglich die Anliegen in ihre Konzepte aufzunehmen.

Radiobeitrag SRF