Bundesrat verschärft Bestimmungen für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen

Historische Luftfahrzeuge dürfen in der Schweiz nicht mehr kommerziell betrieben werden. Zudem gilt auch für nichtgewerbsmässige Flüge in der Sonderkategorie „Historisch“ im Rahmen des Vereinsbetriebes eine Einschränkung von maximal sechs Passagieren und drei Besatzungsmitgliedern. Der Bundesrat hat diese Verschärfung nach dem Absturz der Junkers Ju 52 HB-HOT eingeführt, gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL. Der Aero-Club der Schweiz hat sich im Rahmen der Vernehmlassung gegen die Teilrevision der Luftfahrtverordnung (LFV 748.01) ausgesprochen.