Ballonfahren
Ein Ballon fliegt nicht, er fährt. Das lautlose Dahingleiten eines Ballons hat mehr mit dem gemütlichen Gleiten eines Bootes auf einem glatten See als mit der rasanten Luftfahrt eines High-Tech-Fluggerätes zu tun. So nennt man die Ballonpiloten auch «Luftkapitäne». Die klassisch anmutenden Bezeichnungen wie «Montgolfière», Heissluftballon, Charlière oder Gasballon deuten darauf hin, dass es sich beim Ballonfahren um das älteste Luftfahrgerät der Aviatik handelt.
Von seiner Faszination hat das Ballonfahren jedoch nichts eingebüsst. Im Gegenteil: Einerseits hat die Entwicklung vor der Ballontechnik nicht Halt gemacht, andererseits ist beispielsweise eine Traversierung der Hochalpen im Weidenkorb auch heute noch eines der grössten Abenteuer, welches die Aviatik zu bieten hat. Die Mitgliederbeiträge im SBAV werden dazu verwendet, die einfache Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Viel Arbeit und zahlreiche Dienstleistungen werden nach wie vor ehrenamtlich erbracht. Die Mitgliedschaft der Ballonfahrer im SBAV erachtet der Verband daher auch als ein Akt der Solidarität: „Alle, die vom Ballonverband profitieren, teilen sich die Kosten.“
Sportdisziplinen:
- Heissluftballonwettkämpfe
- Gasballonwettkämpfe
- Heissluft-Luftschiffwettkämpfe
Klassen:
- Heissluftballon
- Gasballon
- Rozière
- Hotair Aisships (Luftschiffe)
Checkliste:
Grundausbildung:
17 Jahre
Attest einer fliegerärztlichen Untersuchung durch das BAZL.
Wir ausgestellt nach Erfüllung der Punkte 1 & 2.
Gas: 12 Fahrten und 20 Landungen
Heissluft: 16 Fahrten und 20 Landungen
ca. 2 Jahre
Gas: ab CHF 11’000 bis 15’000.-
Heissluft: ab CHF 9’000 bis 12’000.-
Ausweis für Radiotelefonie Voice UIT in Englisch, Kursgeld ca HF 900.-
Schweizerischer Ballonverband SBAV
Mindestalter:
- kein Mindestalter
Voraussetzungen:
- keine Lizenz nötig
- Schulung, Theorie und Praxis innerhalb einer geprüften Flugschule (ATO)
Medical entsprechend der Lizenz:
- LAPL (B) Medial
- BPL (B) Medical Class 2
- Fahrauftrag durch Fluglehrer ATO
Theorieprüfung inkl. RTF Theorie abgeschlossen max. 24 Monate seit Bestehen:
- mind. 16 Stunden Fahrausbildung
- mind. 10 Ballonfüllungen
- mind. 20 Starts und Landungen in derselben Klasse und Gruppe wie der Prüfungsballon