Umwandlung in EASA-Lizenz
Am 20. Juni 2022 läuft die Opt-Out-Frist für Piloten ab, die ohne EASA-Lizenz im nichtgewerbsmässigen Verkehr ein Luftfahrzeug fliegen, das in einem Drittstaat immatrikuliert ist. Unter dem Opt-Out war es den Piloten bislang erlaubt, Drittstaatenimmatrikulierte Luftfahrzeuge (wie zum Beispiel aus den USA oder dem Vereinigtem Königreich) von hier ansässigen Betreibern allein mit einer durch den Immatrikulationsstaat ausgestellten Lizenz in der Schweiz und in Europa privat zu fliegen. Mehr Informationen dazu gibt es hier auf der Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.