Stellungnahmen Luftraumanpassungen 2025 und Redesign Luftraum Zürich

Mit den Luftraumanpassungen 2025 und dem Redesign Luftraum Zürich hat das BAZL am 5. September zwei gewichtige Vorlagen zur Anhörung freigegeben. Nachdem der AeCS die Eingabefrist bis 5. Oktober als zu kurz erachtete, hat das BAZL dem AeCS eine Fristverlängerung bis Montag 28. Oktober eingeräumt. . 

In beiden unten verlinkten Dokumenten ist aufgeführt, wer sich als Organisation, Verband, Verein oder Flugplatz in der Anhörung zur jeweiligen Vorlage beteiligen und schriftlich äussern kann. Der AeCS weist an dieser Stelle alle anhörungsberechtigten Organisationen darauf hin, diese Fristverlängerung zu beachten. Jede teilnehmende Organisation beantragt selbstständig und umgehend diese Fristverlängerung individuell, um sicher zu sein, dass diese bis am 28.10.2024 erstreckt wird beim BAZL Der Antrag ist zu stellen an christian.kindler@bazl.admin.ch.