Temporäre RA für ADS-15 Militärdrohne

Für Trainingsflüge und Testflüge mit der neuen Hermes Drohne der Schweizer Luftwaffe (ADS 15) hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt auf Ersuchen der Luftwaffe vom 8. August 2022 bis 26. August 2022 ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet (TEMPO RA) verfügt. Damit kann die Luftwaffe in dieser Zeit ab dem Flugplatz Payerne intensiv das neue Drohnensystem ADS 15 testen und die Piloten ausbilden. Ebenfalls zum Testprogramm gehört eine zweimotorige DA 42 als Testflugzeug. Die TEMPO RA ist nur unter der Woche aktiviert und entspricht dem bestehenden Flugbeschränkungsgebiet  LS-R4 „Lac de Neuchâtel“, das sonst für Fliegerschiessen verwendet wird. Die genauen Aktivierungszeiten werden per NOTAM publiziert.

Die TEMPO RA kann nur wochentags (Montag von 13.30-17.00 und Dienstag bis Freitag von 08.45-17.00) aktiviert werden. Zudem wird das bereits bestehende Flugbeschränkungsgebiet für Test- und Ausbildungsflüge des ADS 15 (LS-R 15 «Entlebuch») nicht gleichzeitig mit der TEMPO RA betrieben, wodurch sich insgesamt keine Erhöhung des Kontingents an Aktivierungstagen von Flugbeschränkungsgebieten zu Gunsten des ADS 15 ergibt. Mit diesen Massnahmen wird der Einfluss der TEMPO RA auf die Allgemeine Luftfahrt so gering wie möglich gehalten.